Das Deutschlandlied - auch Lied der Deutschen genannt - feierte 2016 sein 175. Jubiläum. Es wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 gedichtet und im selbenJahr in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Amerikaner wegen der ersten Strophe "Deutschland, Deutschland über alles" kurzfristig das Singen des Deutschlandliedes. Bundespräsident Richard von Weizsäcker stellte dann in den 90er Jahren fest:
Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von JosephHaydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk. Die anderen beiden Strophen kann man ungestraft singen - aber dann singt man nicht die Nationalhymne.