Die Prägestätte Karlsruhe, Münzbuchstabe G, prägte im Jahr 1950 irrtümlich 30.000 Fünfzig-Pfennig-Stücke mit der Inschrift "Bank Deutscher Länder" statt "Bundesrepublik Deutschland". Erst durch eine nachträgliche Anordnung wurden diese Prägungen zu kursgültigen Münzen erklärt, da zu diesem Zeitpunkt die Münzhoheit schon auf das Bundesfinanzministerium übergegangen war.